Totenasche in private Hand
Problem Toteneinäscherung in Deutschland
In Deutschland unterliegen Totenaschen dem gesetzlichen Friedhofszwang. Die Restsubstanzen werden daher von den Krematorien nicht an Angehörige ausgehändigt. Weder nach der Einäscherung noch nach Ablauf der gemieteten Aufbewahrung in Kolumbarien oder Urnengräbern erhalten die Hinterbliebenen eine Chance den Verstorbenen zur Aufbewahrung im Privatbereich zu erhalten. Hiefür gibt es keine rationalen Gründe und selbst Bestatter können bei Nichtachtung dieser Vorschriften mit einem Berufsverbot belegt werden.
Trotz dem deutschen Bürokratenstaat gibt es legale Möglichkeiten, um Totenaschen in Deutschland im Privatbereich in einer Bürstenurne ohne Friedhofszwang als Andenken zu bewahren. Die private Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche in Deutschland außerhalb von Friedhöfen ist laut der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor der Kamera der Deutschen Welle zwar verbotswidrig aber nicht strafbar.
Deutsches Feuerbestattungsgesetz 1934
Das erste große Verbot der Feuerbestattung an sich im Jahr 789, ausgesprochen von Karl dem Großen. Bis dahin gab es immer noch so viele Feuerbestattungen im Römischen Reich, dass durch ein Verbot dieser unchristlichen Bestattungsart endlich Einhalt geboten werden sollte. Zugleich wurde ein Friedhofszwang ausgesprochen, damit alle Leichname nachweisbar auf geeigneten Flächen zur letzten Ruhe kommen sollten.
Angestoßen durch den technischen und medizinischen Fortschritt entstand im 19. Jahrhundert eine neue Feuerbestattungskultur, die gesetzlich ungeregelt war und gegen die die Kirchen ein offizielles Verbot aussprachen. Am 15. Mai 1934 erließ die Regierung des Deutschen Reiches das Feuerbestattungsgesetz. Ein Gesetz, das heute noch in einigen Bundesländern gültig ist. Die meisten haben mittlerweile jedoch neue Bestattungsgesetze erlassen, die auch die Feuerbestattung regeln. Es setzte die Feuerbestattung der Erdbestattung gleich und erkannte sie damit als offizielle Bestattungsform an. Aus der Kremation hervorgegangene Urnen waren in Urnenhallen, Urnenhainen, Urnengrabstelle oder Grabstellen beizusetzen. Ein Amtsarzt hatte zur Sicherheit vor der Kremierung den Tod festzustellen. Krematorien wurden den Behörden unterstellt und die Kremierungen zur öffentlichen Aufgabe erklärt.
Die katholische Kirche, längster und strengster Widersacher der Feuerbestattung, stellt diese mit dem 2. vatikanischen Konzil auch aus katholischer Sicht der Erdbestattung gleich. Damit brach das letzte offizielle Hemmnis gegenüber der Feuerbestattung, die fortan einen zunehmenden Teil der Friedhöfe eroberte.
Mit der Privatisierung von Krematorien in den letzten Jahren kam eine erneute Wende: der Wettbewerb. Soweit die Bestattungsgesetze der Bundesländer Krematorien in privater Trägerschaft zulassen, macht die Privatwirtschaft davon auch Gebrauch. Ein Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Krematorien nimmt seinen Lauf.
Das Feuerbestattungsgesetz von 1934 gilt heute noch in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Alle anderen Bundesländer haben mittlerweile eigene Bestattungsgesetze erlassen, die auch die Feuerbestattung regeln. Herausragend ist dabei Nordrhein-Westfalen, das den in Deutschland liberalsten Umgang mit der Asche und den Urnen ermöglicht. Die Bestattung ist neben dem üblichen Grab auf dem Friedhof möglich als Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes an dafür eigens zu genehmigenden öffentlichen Plätzen, als Aschenbeisetzung auf und außerhalb eines Friedhofes und als Aschenverstreuung auf (auch in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Thüringen) und außerhalb eines Friedhofes. Lediglich die Aschenaufbewahrung in einer Urne in privaten Plätzen ist nicht erlaubt.
Liberales Europa
| Land | Asche in Privathand & Aufbewahrung zuhause |
| Belgien | ja |
| Frankreich | ja |
| Großbritannien | ja |
| Luxemburg | ja |
| Niederlande | ja |
| Schweiz | ja |
Liberalität in den Niederlanden
Die Niederlande sind in vielen Bereichen für Liberalität bekannt. Dies gilt auch für die Feuerbestattung und Herausgabe der Totenasche an die Hinterbliebene durch das Krematorium Slangenburg. Zu beachten ist jedoch, dass andere Krematorien in den Niederlanden oftmals nur an deutsche Bestatter die Asche aushändigen möchte. Damit würde jedoch wieder der Friedhofszwang erfolgen.
Als bewährter Vorreiter und Problemlöser für viele deutsche Bestattungen verfügt das Krematorium Slangenburg in den Niederlanden über erfahrene Mitarbeiter, die perfekt Deutsch sprechen und aus Deutschland telefonisch unter 0031 314 345774 erreichbar sind.
Im Krematorium im niederländischen Slangenburg gilt das niederländische Bestattungsrecht und damit ist die Aushändigung der Asche auch an deutsche Hinterbliebene möglich. Nach der Kremation muß die Asche nach niederländischem Recht einen Monat im Krematorium aufbewahrt werden. Während dieser Wartefrist erklären Sie gegenüber dem Krematorium Slangenburg, die Asche solle jetzt doch nicht mehr, wie angeblich von Ihnen ursprünglich geplant, in den Niederlanden ausgestreut werden. Die spätere Aushändigung der Asche an die Angehörigen ist mit keinerlei Problemen verbunden.
Sie können die Asche des Verstorbenen selbst oder durch einen bevollmächtigten Menschen Ihres Verstrauens abholen lassen. Auf Wunsch wird Ihnen die Asche des Verstorbnenen aber auch neutral per Post zugeschickt und die Hinterbliebenen können die Asche in der Büstenurne zur letzten Ruhe bringen.
Das Krematorium Slangenburg bietet aber auch als zusätzliche Dienstleistung die Urnenanforderung in Deutschland. Zusammen mit der vierwöchigen Aufbewahrung in den Niederlanden berechnet das Krematorium in Slangenburg hiefür 88 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 39 Euro. Hinzu kommen noch die Versandkosten.
Mit dieser alternativen Feuerbestattungsmethode haben auch Deutsche die Möglichkeit das Andenken Ihre Lieben in einer Büstenurne zuhause zu pflegen. Kosten für Gräber und die damit oftmals schwierige Pflege aus der Ferne oder für ältere Angehörige entfallen damit.
Alternative Schweiz
In der Schweiz ist ebenfalls eine liberale Aushändigung an die Hinterbliebenen des Verstorbenen möglich. Hier können Sie nach dem Tod des Verstorbenen einen deutschen Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen, den Leichnam in ein deutsches Krematorium zu überführen. Bei der Auftragserteilung ist der Bestatter zu informieren, dass die Totenasche später in der Oase der Ewigkeit in der Schweiz beigesetzt wird und daher zunächst im deutschen Krematorium verbleiben soll, bis sie von dort angefordert wird.
Die Urne wird dann auf Kosten der Angehörigen vom deutschen Krematorium als Postpaket in die Schweiz versandt. Das dauert etwa zwei Wochen. Ist die Urne in der Oase der Ewigkeit in der Schweiz angekommen, gilt das schweizerische Bestattungsrecht. Dort kann die Asche auch offiziell an die deutschen Angehörigen ausgehändigt werden. Alleinstehende ältere Hinterbliebene sind oftmals nicht mehr in der Lage, die Urne selbst in der Schweiz abzuholen, daher ist auch hier in der Schweiz ein neutraler Postversand möglich.
Gegen Zahlung der Gebühr von 322 Euro für die anonyme Wiesenbestattung in der malerischen Berglandschaft kann auf der Grundlage des liberalen schweizer Bestattungsrechts alternativ die Urne an die Hinterbliebenen übergeben oder auf dem Postweg mit entsprechenden zusätzlichen Gebühren versandt werden.
Das deutsches Kontaktbüro der Oase für die Ewigkeit ist telefonisch erreichbar unter 02181/248108 oder per Telefax unter der Nummer 02181/248109.
Vorsicht vor den Bürokraten
Sie müssen zuverlässig verhindern, dass deutsche Behörden die Totenasche, die Sie sich durch den Umweg über die Niederlande oder der Schweiz beschafft haben, später in Deutschland Ihrem Verstorbenen zuordnen können. Dies würde zur Folge haben, dass die Asche behördlich beschlagnahmt und gegen Ihren Willen und auf Ihre Kosten zwangsweise auf einem deutschen Friedhof beigesetzt wird.
Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass deutsche Behörden von Ihrer alternativen Aufbewahrung der Asche je etwas erfahren, sollten Sie dieses Risiko vermeiden und die offiziellen Aschenkapseln der deutschen und nieder ländischen Krematorien mit der offiziellen Registriernummer im Deckel und nochmals im Inneren als sogenannte Ofenmarke mit dem Namen des Krematoriums vernichten.

